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Das LAG (Landesarbeitsgericht) Hamm zur Selbstbelastungspflicht von Arbeitnehmern vor dem Arbeitsgericht

Das LAG (Landesarbeitsgericht) Hamm zur Selbstbelastungspflicht von Arbeitnehmern vor dem Arbeitsgericht

Kein Aussageverweigerungsrecht eines Arbeitnehmers im Arbeitsgerichtsprozess. Im Arbeitsgerichtsprozess vor dem LAG (Landesarbeitsgericht) Hamm äußerten sich die Richter zur Selbstbelastungpflicht des Arbeitnehmers in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. In genanntem Prozess vor dem zuständigen Gericht wurde ein ehemaliger Mitarbeiter zur Aussage verpflichtet, auch wenn er sich mit der Aussage selbst belasten würde. ... "Dem Auskunftsanspruch (der Klägerin) stehe nicht entgegen, dass der Beklagte sich gegebenenfalls damit selbst einer Straftat bezichtigen würde. Soweit dies der Fall sei, bestehe ein strafprozessuales Verwertungsverbot."...

Quelle: Justiz NRW
Gericht: LAG (Landesarbeitsgericht) Hamm
Az. 14 Sa 1689/08

Link: Urteil im Volltext auf Rechtsprechungsdatenbank NRW

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