Kostenlose Freeware Software zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Das aktuell noch in der Beta Version angebotene PIA Tool wird federführend von der französischen Datenschutzaufsichtsbehörde CNIL entwickelt und in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht ins Deutsche übersetzt. Die Software steht unter der Open-Source Lizenz GPL v3.0 und kann von jedem Verantwortlichen benützt werden.
Externer Link zum Download: PIA TOOL
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit BfDI hat dazu eine Liste von Verarbeitungsvorgängen (Blacklist) veröffentlicht, für die nach Artikel 35 Abs. 4 DSGVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist.
Externer Link (BfDI) zum Download der Liste von Verarbeitungsvorgängen - öffentliche Stellen: Verarbeitungsvorgänge öffentliche Stellen
Externer Link (BfDI) zum Download der Liste von Verarbeitungsvorgängen - nicht-öffentliche Stellen: Verarbeitungsvorgänge nicht-öffentlicher Bereich
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat zur Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung ein Kurzpapier veröffentlicht. Es dient als Orientierungshilfe, wie eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden sollte: Kurzpapier Nr. 5 Datenschutz-Folgenabschätzung
Screenshots zur Software Datenschutz-Folgenabschätzung: