Unter dem Oberbegriff "Ermittlungen" verstehen wir alle, meist anlassbezogenen Tätigkeiten, die zur Erforschung bzw. Objektivierung eines unklaren Sachverhaltes nötig sind. Ermittlungen gliedern sich in eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, welche ziel- und lösungsorientiert unter Beachtung aller relevanter Gesichtspunkte geplant werden. Die Einzelmaßnahmen werden ineinanderübergreifend geplant.
Besonders bei unklaren Lagen empfiehlt sich eine schriftliche Niederlegung aller geplanten Maßnahmen. Ist es bei kleineren Aufträgen ohne Probleme möglich, die Planung gedanklich durchzuführen, so ist bei komplexen Sachverhalten mit vielfältigen Verflechtungen schriftliche Planung unerläßlich. Wir verwenden dazu
- Lagezeichnungen
- Organigramme, auch Genogramme
- Weg - Zeit - Diagramme
- EDV - Tabellen zur Datenanalyse und Lagebeurteilung,
- EDV - Tabellen zur Operationsplanung
und weitere. In die Ermittlungsplanung fließen neue Erkenntnisse ein, werden bewertet und lösen neue Maßnahmen aus. Die Ermittlungsplanung ist ein ständig fortlaufender Prozess und muß aufgrund der ständig neuen Erkenntnisse immer wieder validiert werden.
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