Datenschutzberatung
Die EU DSGVO ist am 25. Mai in Kraft getreten. Als EU-Verordnung wird sie direkt Bestandteil der nationalen Rechtsordnung und "bricht" ggfls. nationales Recht, wenn dieses der EU-Verordnung widerspricht. Sie gilt praktisch für jeden im Einzugsbereich der EU, der personenbezogene Daten verarbeitet mit Ausnahme im privaten und familiären Lebensbereich. Wörtlich der Art. 2 DSGVO:
Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
Die Regelungen der EU DSGVO sind damit für jeden gleichermaßen umzusetzen, unabhängig davon, ob eine Bestellpflicht für einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten besteht oder nicht.
Der Verantwortliche, nach Art. 4 DSGVO eine "... natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; ..." haftet mitunter für die Einhaltung der DSGVO (Art. 5 Abs. 2 DSGVO).
Besteht für die Verarbeitung personenbezogener Daten eine Rechtsgrundlage, dann besteht auch eine Pflicht zum Schutz der personenbezogenen Daten. Es besteht für alle Maßnahmen eine Rechenschaftspflicht, die Beweislast liegt beim Unternehmen / Verantwortlichen.
Wir unterstützen die Verantwortlichen bei der Einhaltung der Regelungen der DSGVO. Wir prüfen, kontrollieren und dokumentieren die Einhaltung der EU DSGVO und ggfls. anderer Datenschutzvorschriften in Ihrem Unternehmen und beraten bei der Datenschutz-Folgenabschätzung.