Die EU DSGVO ist am 25. Mai in Kraft getreten. Als EU-Verordnung wird sie direkt Bestandteil der nationalen Rechtsordnung und "bricht" ggfls. nationales Recht, wenn dieses der EU-Verordnung widerspricht. Sie gilt praktisch für jeden im Einzugsbereich der EU, der personenbezogene Daten verarbeitet mit Ausnahme im privaten und familiären Lebensbereich.
Verstöße sind bußgeldbewehrt, auf einen eingetretenen Schaden kommt es nicht an. Bußgelder bis 10 Mio. € oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes oder, in besonders gravierenden Fällen 20 Mio € oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich und es besteht eine Ahndungspflicht!
Diese Aspekte führen bei einer eigetretenen Datenschutzkrise mitunter zu existenziellen Bedrohungen für Unternehmen. Wir prüfen, kontrollieren und dokumentieren die Einhaltung der EU DSGVO und ggfls. anderer Datenschutzvorschriften in Ihrem Unternehmen und helfen so, diese Situationen zu vermeiden.